Teilnahmebedingungen “Gemeinsam für deinen Skiclub”
Für das Gewinnspiel „Charity-Aktion Wintersport“ gelten die nachstehenden Teilnahmebedingungen:
Teilnahmezeitraum:
Während des Aktionszeitraums vom 20.01.2025 bis einschließlich 12.02.2025 kann am Gewinnspiel teilgenommen werden.
Die Teilnahme im Detail:
Um teilzunehmen, registrieren Sie sich während des Aktionszeitraums auf der Gewinnspielseite https://www.star.de/aktionen-und-aktuelles/gemeinsam-fuer-deinen-skiclub unter Angabe der Vereins- und Kontaktdaten. Dabei werden die Pflichtangaben Vereinsname, - Ansprechpartner im Verein (Vor- und Nachname) und E-Mail-Adresse sowie die Beantwortung der Frage „Warum solltet ihr gewinnen“ abgefragt. Eine Anmeldung ist nur für tatsächlich existierende und im Vereinsregister eingetragene Skiclubs zulässig.
Gewinnen können Sie eine finanzielle Förderung Ihres Skiclubs. Im o. g. Teilnahmezeitraum darf jede/r Teilnehmer/in nur einmal für einen Skiclub teilnehmen. Der Skiclub nimmt automatisch an der Verlosung teil. Die/der Gewinner/in wird nach Aktionsende per Email informiert.
Im Rahmen des Skisprung-Weltcups der Damen in Willingen am 01.02.2025 werden die Punkte aller DSV-Athletinnen aus dem ersten und zweiten Durchgang des Springens addiert und in eine Spendensumme umgewandelt. Ein Punkt der DSV-Athletinnen aus dem Springen entspricht dabei fünf Euro. Gewinnt eine DSV-Athletin das gesamte Weltcup-Skispringen in Willingen, kommen weitere 1.000 € hinzu. Die maximale Spendensumme ist auf 8.000 € begrenzt.
Es gelten folgende Bedingungen:
Zu gewinnen ist eine Geldspende des Veranstalters für den teilnehmenden Skiclub. Der Spendenbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Alle Punkte, die die DSV-Athletinnen im ersten und zweiten Durchgang des Weltcups der Skispringerinnen in Willingen am 01.02.2025 erspringen, werden addiert und in eine Spendensumme umgewandelt. Ein ersprungener Punkt entspricht dabei fünf Euro. Erringt eine DSV Athletin bei dem vorgenannten Weltcup-Skispringen insgesamt den ersten Platz, gibt es 1.000€ als Bonus hinzu. Die maximale Spendensumme ist von ORLEN Deutschland auf 8.000 € begrenzt.
Es darf von jede/m Teilnehmer/in nur ein Skiclub für das Gewinnspiel angemeldet werden. Die anmeldende Person sichert die ordnungsgemäße Zustimmung des Vereins zur Anmeldung zu.
Über den o. g. Gewinn entscheidet die Jury des Veranstalters nach Abschluss des Aktions- und Registrierungszeitraums. Die Entscheidung der mit drei Personen besetzten Jury des Veranstalters erfolgt nach billigem Ermessen durch Auswahl von einem Gewinnenden unter allen Einsendungen per Jury-Mehrheitsentscheidung anhand der Antwort auf die Gewinnfrage. Die Spende erhält der von der/dem Gewinnenden bei Teilnahme benannte Skiclub.
Die/der gezogene Gewinner/in wird per E-Mail benachrichtigt und gebeten per eine E-Mail-eine Bankverbindung des Skiclubs zur Überweisung des Gewinns oder eine Kontaktperson mit E-Mail-Adresse beim Skiclub zur Inanspruchnahme des Gewinns an die ORLEN Deutschland GmbH zu übermitteln. Meldet sich ein/e Gewinner/in nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Benachrichtigung wie beschrieben, so verfällt sein/ihr Gewinn. Bei Nichtinanspruchnahme des Gewinns durch den Skiclub innerhalb von 7 Tagen ab Benachrichtigung verfällt der Gewinnanspruch.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der ORLEN Deutschland GmbH, der star Tankstellen, an der Ausrichtung der Aktion beteiligter Unternehmen sowie Skiclubs, die nicht offiziell im Vereinsregister eingetragen sind. Teilnehmerausschluss vorbehalten bei Manipulationsversuch, Mehrfachteilnahme, Angabe unrichtiger Daten oder sonstigem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen.
An dem Gewinnspiel teilnehmen Skiclubs, die im Vereinsregister eingetragen sind.
- Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Barauszahlung, Umtausch oder anderweitige Verrechnung des Gewinns sowie eine Änderung des für die Spende benannten Skiclubs sind ausgeschlossen. Bei Absage des Skisprung-Weltcups der Damen in Willingen am 01.02.2025 verfällt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter kann bei Absage auch nach seinem eigenen Ermessen ersatzweise eine andere Veranstaltung der Frauen-Skisprung-Weltcup-Saison 2024/2025 zur Gewinnermittlung nach dem oben beschriebenen Modus heranziehen.
Die Teilnehmenden räumen der Orlen Deutschland GmbH und Dritten, die mit deren Einverständnis handeln, für den Fall des Gewinns die folgenden Rechte ein:
- Fotos im Rahmen der Berichterstattung über das Gewinnspiel sowie im Rahmen der Eigenwerbung der Veranstalterin unter Bezugnahme auf das Gewinnspiel selbst und durch Dritte im Internet, in sozialen Medien wie beispielsweise Instagram und Facebook sowie insbesondere auf den Internetseiten der Veranstalterin und im Rahmen sonstiger analoger und digitaler Medien wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
- Das erforderliche Einverständnis aller abgebildeten Personen wird bei Einreichung der Teilnahme von der registrierenden Person zugesichert.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme über Gewinnspiel-Teilnamedienste und automatisierte Dienste (insbesondere Scripte, Robots, Eintragungsdienste usw.) ist ausgeschlossen. Teilnehmerausschluss aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen vom Gewinnspiel bleibt vorbehalten.
Technische Probleme bei der Teilnahme am Gewinnspiel kann man leider nie ganz ausschließen. Daher übernehmen wir für eine vorübergehende Unerreichbarkeit der Website oder für Datenverluste und daraus entstehende Schäden keine Haftung. Wir behalten uns vor, dass Gewinnspiel zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn durch Manipulationen oder sonstige nicht durch uns zu vertretende Beeinträchtigungen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Unsere Haftung ist generell auf grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz beschränkt, es sei denn, der Schaden rührt aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit, die zu Verzug oder Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung führen sowie bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, das heißt, einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, haften wir für hieraus entstehende Sach- und Vermögensschäden nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
ORLEN behält sich den Abbruch des Gewinnspiels vor, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
Bei der Teilnahme angegebene personenbezogene Daten werden laut Gesetz ausschließlich für die Ausrichtung und Durchführung des Gewinnspiels und gespeichert und verarbeitet.
Sollten diese Teilnahmebedingungen in Teilen unwirksam sein, bleiben sie in ihren übrigen Teilen wirksam, soweit dies nicht für den Teilnehmer unzumutbar ist.
Veranstalter der Aktion ist die ORLEN Deutschland GmbH, Kurt-Wagener Str. 7, 25337 Elmshorn.