Teilnahmebedingungen “Gemeinsam für deinen Skiclub”
Für das Gewinnspiel „Charity-Aktion Wintersport“ gelten die nachstehenden Teilnahmebedingungen:
Teilnahmezeitraum:
Während des Aktionszeitraums vom 26.11.2025 bis einschließlich 04.02.2026 kann am Gewinnspiel teilgenommen werden.
Die Teilnahme im Detail:
Um teilzunehmen, registrieren Sie sich während des Aktionszeitraums auf der Gewinnspielseite https://www.star.de/aktionen-und-aktuelles/gemeinsam-fuer-deinen-skiclub unter Angabe der Vereins- und Kontaktdaten. Dabei werden die Pflichtangaben Vereinsname, - Ansprechpartner im Verein (Vor- und Nachname) und E-Mail-Adresse sowie die Beantwortung der Frage „Warum solltet ihr gewinnen“ abgefragt. Eine Anmeldung ist nur für tatsächlich existierende und im Vereinsregister eingetragene Skiclubs zulässig.
Gewinnen können Sie eine finanzielle Förderung Ihres Skiclubs in Form einer Spende durch den Veranstalter. Der Skiclub nimmt automatisch an der Verlosung teil. Die/der Gewinner/in wird nach Aktionsende per Email informiert.
Im Rahmen der Skisprung-Weltcups der Damen in Klingenthal am 12.12.2025 & 13.12.2025, der 2Nights Tour am 31.12.2025 in Garmisch Partenkirchen sowie am 01.01.2026 in Oberstdorf und in Willingen am 31.01.2026 und 01.02.2026 werden die Punkte der DSV-Athletin Katharina Schmid aus dem ersten und zweiten Durchgang des Springens addiert und in eine Gewinnsumme umgewandelt. Ein Punkt der DSV-Athletin aus dem Springen entspricht dabei fünf Euro. Die maximale Gewinnsumme ist auf 8.000 € begrenzt.
Es gelten folgende Bedingungen:
Zu gewinnen ist eine finanzielle Unterstützung des Veranstalters für den teilnehmenden Skiclub in Form einer Spende durch den Veranstalter. Der Gewinnbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Alle Punkte der DSV-Athletin Katharina Schmid aus dem ersten und zweiten Durchgang des Springens, im Rahmen der Skisprung-Weltcups der Damen in Klingenthal am 12.12.2025 & 13.12.2025, der 2Nights Tour am 31.12.2025 in Garmisch Partenkirchen sowie am 01.01.2026 in Oberstdorf und in Willingen am 31.01.2026 und 01.02.2026 werden addiert und in eine Gewinnsumme umgewandelt. Ein Punkt der DSV-Athletin aus dem Springen entspricht dabei fünf Euro. Die maximale Gewinnsumme ist auf 8.000 € begrenzt.
Im o. g. Teilnahmezeitraum darf jede/r Teilnehmer/in nur einmal für einen Skiclub teilnehmen. Die anmeldende Person sichert die ordnungsgemäße Zustimmung des Vereins zur Anmeldung zu.
Über den o. g. Gewinn entscheidet die mit drei Personen besetzte Jury des Veranstalters nach Abschluss des Aktions- und Registrierungszeitraums. Die Entscheidung der Jury erfolgt nach billigem Ermessen durch Auswahl von einem Gewinnenden unter allen Einsendungen per Jury-Mehrheitsentscheidung anhand der Antwort auf die Gewinnfrage. Die Gewinnsumme erhält der von der/dem Gewinnenden bei Teilnahme benannte Skiclub.
Voraussetzung für den Erhalt des Gewinns ist der vorherige Abschluss einer den deutschen steuerrechtlichen Vorschriften entsprechenden Spendenvereinbarung zwischen dem gewinnenden Skiclub und dem Veranstalter. Die Vereinbarung wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
Die/der gezogene Gewinner/in wird per E-Mail benachrichtigt und gebeten innerhalb von 7 Kalendertagen per eine E-Mail eine Kontaktperson mit E-Mail-Adresse beim Skiclub zur Inanspruchnahme des Gewinns an die ORLEN Deutschland GmbH zu übermitteln. Meldet sich ein/e Gewinner/in nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ab Benachrichtigung wie beschrieben, so verfällt sein/ihr Gewinn. Bei Nichtinanspruchnahme des Gewinns durch den Skiclub innerhalb von 7 Kalendertagen ab Benachrichtigung verfällt der Gewinnanspruch.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der ORLEN Deutschland GmbH, der star Tankstellen, an der Ausrichtung der Aktion beteiligter Unternehmen sowie Skiclubs, die nicht offiziell im Vereinsregister eingetragen sind. Ein Teilnehmer ist vorbehalten bei:
- Manipulationsversuch
- Mehrfachteilnahme
- Angabe unrichtiger oder unvollständiger Daten
- Täuschung, Betrug oder sonstigen schuldhaften Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen
- Beleidigungen, Bedrohungen oder sonstigem grob ungehörigen Verhalten gegenüber dem Veranstalter oder seinen Partnern im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel
- Verstößen gegen geltendes Recht im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Gewinn. Bereits vergebene Preise können aberkannt und zurückgeforfert werden.Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Skiclubs, die im Vereinsregister eingetragen sind.
Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Barauszahlung, Umtausch oder anderweitige Verrechnung des Gewinns sowie eine Änderung des für den Gewinn benannten Skiclubs sind ausgeschlossen. Bei Absage der aufgeführten Skisprung-Weltcups der Damen verfällt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter kann bei Absage auch nach seinem eigenen Ermessen ersatzweise eine andere Veranstaltung der Frauen-Skisprung-Weltcup-Saison 2025/2026 zur Gewinnermittlung nach dem oben beschriebenen Modus heranziehen.
Die Teilnehmenden räumen der Orlen Deutschland GmbH und Dritten, die mit deren Einverständnis handeln, für den Fall des Gewinns die folgenden Rechte ein:
- Fotos im Rahmen der Berichterstattung über das Gewinnspiel sowie im Rahmen der Eigenwerbung der Veranstalterin unter Bezugnahme auf das Gewinnspiel selbst und durch Dritte im Internet, in sozialen Medien wie beispielsweise Instagram und Facebook sowie insbesondere auf den Internetseiten der Veranstalterin und im Rahmen sonstiger analoger und digitaler Medien wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten.
- Das erforderliche Einverständnis aller abgebildeten Personen wird bei Einreichung der Teilnahme von der registrierenden Person zugesichert.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme über Gewinnspiel-Teilnamedienste und automatisierte Dienste (insbesondere Scripte, Robots, Eintragungsdienste usw.) ist ausgeschlossen.
Technische Probleme bei der Teilnahme am Gewinnspiel können leider nie ganz ausgeschlossen werden. Wir übernehmen daher keine Haftung für eine vorübergehende Nichterreichbarkeit der Website oder für Datenverluste und daraus resultierende Schäden. Unsere Haftung ist generell auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit, die zu Verzug oder Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung führt, sowie im Falle der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, haften wir für hieraus resultierende Sach- und Vermögensschäden nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
Wir behalten uns vor, das Gewinnspiel zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn durch Manipulationen oder sonstige von uns nicht zu vertretende Störungen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
Bei der Teilnahme angegebene personenbezogene Daten werden laut Gesetz ausschließlich für die Ausrichtung und Durchführung des Gewinnspiels und gespeichert und verarbeitet.
Sollten diese Teilnahmebedingungen in Teilen unwirksam sein, bleiben sie in ihren übrigen Teilen wirksam, soweit dies nicht für den Teilnehmer unzumutbar ist.
Veranstalter der Aktion ist die ORLEN Deutschland GmbH, Kurt-Wagener Str. 7, 25337 Elmshorn.