AGB-Gutscheinkarten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die von der ORLEN Deutschland GmbH herausgegebenen Gutscheinkarten und e-Voucher (Stand: 08/2022)


1. Anwendungsbereich, Vertragsschluss, Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen an Tankstellen der ORLEN Deutschland GmbH (nachfolgend „ORLEN“ genannt), die unter der Marke „star“ betrieben werden (nachfolgend „Akzeptanzstellen“ genannt), mittels der von ORLEN herausgegebenen Gutscheinkarten und e-Voucher (nachfolgende „Karte“ genannt).

1.2 ORLEN gibt die Karte ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB heraus. Andere AGB werden nicht Vertragsinhalt.

1.3 ORLEN eröffnet Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, an allen Akzeptanzstellen einen Betrag von 5,00 € bis zu 150,00 € (nachfolgend „Guthaben“ genannt) an ORLEN zu entrichten und diesen gegen Vorlage der durch ORLEN herausgegebenen Karte zum Bezug von Waren und / oder Dienstleistungen (je nach Kartentyp) an allen teilnehmenden Akzeptanzstellen zu nutzen.

1.4 Die von ORLEN herausgegebene Karte ist sowohl an Akzeptanzstellen, als auch online bei Kooperationspartnern erhältlich. Bei Bezug der Karte an einer Akzeptanzstelle sind mit Ausnahme von Schwerlast-/Flottenkarten alle an der Akzeptanzstelle akzeptierten Zahlungsmittel möglich.

1.5 An Akzeptanzstellen kommt der Vertrag durch Entrichtung des Guthabens und Entgegennahme der aktivierten Karte durch den Kunden zustande.

1.6 Der Verkauf von Kraft- und Schmierstoffen (mit Ausnahme von Auto-/Erdgas) erfolgt im Namen und für Rechnung von ORLEN. Der Verkauf von sonstigen Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt im Namen, für Rechnung und nach den Bedingungen des sich jeweils aus dem Kassenbeleg ergebenden Leistenden.


2. Leistungen der Karte, Kartenmerkmale

2.1 Derzeit sind zwei unterschiedliche Kartentypen erhältlich. Das Guthaben der „Gutscheinkarte Tanken“ kann zur bargeldlosen Zahlung ausschließlich von Kraftstoffen, und das Guthaben der „Gutscheinkarte Tanken, Shoppen, Service“ zur bargeldlosen Zahlung aller Produkte an den Akzeptanzstellen von ORLEN eingesetzt werden. Ausgenommen sind Leistungsangebote Dritter, z.B. Lotto, Paketshops oder Kfz-Schildprägungen.

2.2 Der bei jeder Aufladung der Karte ausgegebene Kassenbeleg / Rechnung ist getrennt von der Karte aufzubewahren, er dient bei späteren Reklamationen als Legitimation gegenüber ORLEN.

2.3 Die Karte kann an den Akzeptanzstellen bis zu einem Guthaben von 150,00 € aufgeladen werden. Pro Kalenderjahr ist eine Aufladung von maximal 2.500,00 € Guthaben je Karte möglich, höchstens jedoch 250,00 € pro Monat.

2.4 Sollte eine Karte innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nach der letzten Transaktion (Aufladung oder Warenerwerb) weder aufgeladen noch für die Zahlung von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden, so verfällt das Guthaben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2.5 Ist eine Karte beschädigt, erfolgt eine Umbuchung des auf der Karte geführten Guthabens nach Eingang und Prüfung bei ORLEN auf eine neue Gutscheinkarte, ohne Berechnung einer Bearbeitungsgebühr, sofern der Kunde die Beschädigung der Karte nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde die Beschädigung der Karte zu vertreten, kann eine Umbuchung auf eine neue Gutscheinkarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erfolgen. Voraussetzung für eine Umbuchung ist grundsätzlich die Einsendung der Karte an den unter Ziffer 4.1) genannten Kontakt bei ORLEN. Für den Fall, dass die Karte an einer Akzeptanzstelle erworben wurde, ist eine Rückzahlung nur gegen zusätzliche Vorlage des letzten Aufladungsbeleges möglich.


3. Autorisation, PIN-Code

3.1 Bei jedem Einsatz oder Wiederaufladung einer Karte muss sich der Kunde durch Eingabe des PIN-Codes legitimieren. Durch die Legitimation gelten die Waren bzw. Dienstleistungen als geliefert bzw. erbracht und als anerkannt in Höhe des ausgewiesenen Betrages.

3.2 Der Kunde ist allein für die Geheimhaltung des PIN-Codes verantwortlich. Sofern der Karteninhaber den PIN-Code schriftlich festhält, ist er verpflichtet, diese Notiz an einem sicheren Ort - keinesfalls in unmittelbarer Nähe oder auf der Karte - zu verwahren.

3.3 Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung des PIN-Codes obliegt dem Kunden der Nachweis darüber, dass der Verwender des PIN-Codes diesen nicht infolge eines Verstoßes gegen die Verpflichtung aus Ziffer 3.2 dieser AGB in Erfahrung gebracht hat.


4. Verwahrung der Karte, Verlust, Bekanntwerden des PIN-Codes

4.1 Die Karte ist stets sorgfältig und sicher aufzubewahren. Im Falle des Verlusts, der Beschädigung, einer gewünschten Umbuchung von Guthaben oder der Feststellung des Verdachts der missbräuchlichen Verwendung der Karte oder des PIN-Codes kann der Kunde dies (im Falle des Erwerbs der Karte an einer Akzeptanzstelle nur unter Legitimation durch den letzten Aufladungsbeleg) per Telefax oder E-Mail melden an:

ORLEN Deutschland GmbH
Card-Bereich
Postfach 8262
25382 Elmshorn
Telefon: +49 (0)41 21 / 4750 - 1221
Telefax: +49 (0) 41 21/4750 41200 
gutscheinkarte@orlen-deutschland.de

4.2 ORLEN wird eine verloren gemeldete oder missbräuchlich genutzte Karte im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten schnellstmöglich sperren. Da im Falle des Erwerbs der Karte an einer Akzeptanzstelle eine Erhebung der Kundendaten nicht erfolgt, muss sich der Kunde bei der Meldung durch Vorlage des bei der letzten Aufladung der Karte erstellten Kassenbeleges legitimieren.


5. Haftung

ORLEN haftet lediglich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden haftet ORLEN nur im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten / wesentliche Vertragspflichten). Diese Haftung ist jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansonsten ist die Haftung der ORLEN für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für die Eigenhaftungen der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter, sowie etwaiger Beauftragter der ORLEN. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie durch ORLEN oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


6. Rechtswahl, Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Unternehmer ist.


7. Verbraucherschlichtung

ORLEN ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, dass die EU-Kommission unter der Adresse http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern eingerichtet hat. Die ORLEN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) jedoch nicht verpflichtet und wird daran auch nicht teilnehmen.

ORLEN Deutschland GmbH
Kurt-Wagener Straße 7
25337 Elmshorn
AG Pinneberg HR B 8093 PI
USt-ID-Nr. DE 813 701 725

Geschäftsführung: Jarosław Marczak (Vorsitzender), Dariusz Pawlik, Oskar Skiba, Piotr Guział